Rechtsprechung
VG Neustadt, 06.02.2013 - 3 K 620/12.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 34 Abs 2 GemO RP, § 50 Abs 4 GemO RP, § 43 VwGO
Kommunalrecht - Beschränkung des Geschäftsbereichs eines ehrenamtlichen Beigeordneten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfassen von organschaftlichen Rechten durch den Begriff "Rechtsverhältnis" in § 43 VwGO; Anspruch eines ehrenamtlichen Beigeordneten auf Beibehaltung seines Geschäftsbereichs bis zum Ende seiner Amtszeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Einladung von Beigeordneten zu Ratssitzungen; Änderung des Geschäftsbereichs eines Beigeordneten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1965 - 6 A 22/64
Auszug aus VG Neustadt, 06.02.2013 - 3 K 620/12
Da sich die Beteiligten damit aus Anlass eines konkreten Sachverhalts über Bestand und Reichweite organschaftlicher Rechte und Pflichten streiten, besteht zwischen ihnen ein im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. März 1965 - 6 A 22/64 -, AS 9, 335).
- VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21
Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages
B) Die in Bezug auf den Kläger zu 1.) im Kommunalverfassungsstreitverfahren grundsätzlich statthafte Feststellungsklage (vgl. OVG RP, Urteile vom 29.11.1994 - 7 A 10194/94.OVG und vom 29.8.1984 - 7 A 19/84.OVG; VG NW, Urteil vom 6.2.2013 - 3 K 620/12.NW ) erweist sich gleichfalls als unzulässig.